Was ist eine bKV (betriebliche Krankenversicherung)
Die betriebliche Krankenzusatzversicherung (bKV)
ist ein Gruppenvertrag zwischen einem Unternehmen und einer frei wählbaren Krankenversicherung.
- kann aus „Bausteinen“ entsprechend Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammengesetzt werden.
- versteht sich als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung und soll Gesundheitsleistungen abdecken, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur zum Teil bezahlen: Zahnersatz/-behandlung, Vorsorge, Terminservice, Wahlleistungen im Krankenhaus, Heilpraktiker, Brille u.v.m.
- ermöglicht Ihrer gesamten Belegschaft oder einzelnen Mitarbeitergruppen den Genuss zusätzlicher medizinischer Versorgungsleistungen zu besonders günstigen Konditionen.
Fakten:
- Die Gesundheitskosten steigen an.
- Umfassende Leistungskürzungen in den gesetzlichen Krankenkassen führen vermehrt zu Lücken in der medizinischen Versorgung der Versicherten.
- Dazu kommen häufig längere Wartezeiten und, damit verbunden, ggfs. längere Ausfallzeiten für Ihr Unternehmen.
- Ambulante-, stationäre- und zahnmedizinische Zusatzversicherungen verbessern die Gesundheitsvorsorge und Behandlungsmöglichkeiten enorm. Viele Menschen erkennen diese Vorteile aber erst, wenn sie selbst Leistungen benötigen, doch dann ist ein Abschluss einer privaten Zusatzversicherung nur erschwert oder überhaupt nicht mehr möglich.
Lösung:
- Sie als Arbeitgeber schließen für ihre Belegschaft eine betriebliche Krankenzusatzversicherung (bkV) ab.
- Über eine individuelle bKV wird entweder die komplette Belegschaft oder eine bestimmte homogen Personengruppe (z.B. leitende Angestellte, Mitarbeiter ab x Jahren Betriebszugehörigkeit) versichert (auch Menschen mit Vorerkrankungen!)
Betriebliche Krankenversicherungen im Vergleich
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bezeichnet eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall und erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit bei Unternehmen.
Die bKV bietet damit die Möglichkeit einer sinnvollen Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter (gesamte Belegschaft oder bestimmte Gruppen) über eine individuelle Firmenversicherung zu vergünstigten Konditionen abschließt.
Mit dieser Krankenzusatzversicherung können Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes (z.B. Vorsorge, Brille, Zahnersatz, Krankenhaus, Heilpraktiker etc.) geschlossen werden. In den meisten Fällen ist der Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung möglich (also auch für Mitarbeiter mit Vorerkrankungen), greift von Beginn an (keine Wartezeiten) und kann ggfs. auch den Familienangehörigen zugänglich gemacht werden.
Durch die Wahl der richtigen betrieblichen Krankenversicherung erhalten Sie mehr Leistung für deutlich weniger Geld. Vermutlich stellen Sie sich die Frage: "Was ist wohl die richtige für mich und meinen Betrieb?"
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